In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, während der Probezeit auch während einer Krankheit gekündigt zu werden, da der Kündigungsschutz in der Probezeit eingeschr&au... [mehr]
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Deutschland soll die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen fördern. Wenn ein Arbeitnehmer eine Anfrage nach dem Entgelttransparenzgesetz stellt, muss die Personalabteilung diese korrekt bearbeiten. Hier sind die Schritte, die dabei beachtet werden sollten: 1. **Prüfung der Berechtigung**: Zunächst muss geprüft werden, ob der Antragsteller berechtigt ist, eine solche Anfrage zu stellen. Berechtigt sind in der Regel Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. 2. **Form und Inhalt der Anfrage**: Die Anfrage muss schriftlich erfolgen und sollte klar formuliert sein. Der Arbeitnehmer kann Auskunft über das durchschnittliche Bruttoentgelt von mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbarer Position verlangen. 3. **Frist zur Bearbeitung**: Die Personalabteilung hat in der Regel drei Monate Zeit, um die Anfrage zu bearbeiten und eine Antwort zu geben. 4. **Datenschutz beachten**: Bei der Bearbeitung der Anfrage muss der Datenschutz gewahrt werden. Die Auskunft darf keine Rückschlüsse auf die Entgelte einzelner Kollegen zulassen. 5. **Bereitstellung der Informationen**: Die Auskunft sollte das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt sowie bis zu zwei Entgeltbestandteile (z. B. Boni, Zulagen) umfassen. 6. **Dokumentation**: Es ist ratsam, den gesamten Prozess der Anfragebearbeitung zu dokumentieren, um im Falle von Nachfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen vorbereitet zu sein. Durch die Einhaltung dieser Schritte kann die Personalabteilung sicherstellen, dass die Anfrage nach dem Entgelttransparenzgesetz korrekt und rechtssicher bearbeitet wird.
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, während der Probezeit auch während einer Krankheit gekündigt zu werden, da der Kündigungsschutz in der Probezeit eingeschr&au... [mehr]
Nein, Mitarbeiter in Elternzeit genießen in der Regel einen besonderen Kündigungsschutz. In Deutschland beispielsweise ist eine Kündigung während der Elternzeit grundsätzlich... [mehr]
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es klare Regelungen zu Überstunden- und Mehrarbeitszuschlägen. 1. **Überstundenzuschlag**: Dieser wird in der Re... [mehr]
Ja, es gibt eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Prozess der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) betrifft. Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunf&aum... [mehr]
Nein, der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt nicht für Beamte. Der TVöD regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte im öffentlichen Dienst, w&aum... [mehr]
Ja, ein Vorgesetzter kann einen Angestellten grundsätzlich dazu verpflichten, die versäumte Arbeitszeit nachzuarbeiten, wenn dieser regelmäßig unpünktlich zur Arbeit erschein... [mehr]
Während einer Krankschreibung besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Ein Arbeitgeber kann grundsätzlich auch während einer Krankschreibung kündigen. Allerdings muss die K&u... [mehr]
In Deutschland sind Abfindungen grundsätzlich sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass auf eine Abfindung keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werd... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dabei kann es jedoch zu einer Herabgruppierung kommen, wenn die Teilzeittätigkeit in ei... [mehr]
Die Gewerbezugehörigkeit eines Arbeitnehmers in der Malerkasse wird in der Regel durch die Art der Tätigkeit bestimmt, die der Arbeitnehmer ausübt. In der Malerkasse, die Teil der Sozia... [mehr]