Bei einer freihändigen Vergabe im öffentlichen Beschaffungswesen gibt es keine festgelegte Mindestanzahl an einzuholenden Angeboten. Es wird jedoch empfohlen, mindestens drei Angebote einzuh... [mehr]
Die Fortschreibung der Ausführungsunterlagen entsprechend dem Vergabeergebnis und der Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst mehrere Schritte. Zunächst müssen die Ausführungsunterlagen an die im Vergabeprozess festgelegten Bedingungen und Preise angepasst werden. Dies beinhaltet: 1. **Überprüfung der Vergabeunterlagen**: Die Ergebnisse der Vergabe, einschließlich der Angebote der Bieter, müssen analysiert werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen in die Ausführungsunterlagen einfließen. 2. **Anpassung der Leistungsbeschreibung**: Die Leistungsbeschreibung sollte aktualisiert werden, um die tatsächlich vergebenen Leistungen und die entsprechenden Preise widerzuspiegeln. 3. **Erstellung eines neuen Kostenanschlags**: Basierend auf den Vergabeergebnissen ist ein neuer Kostenanschlag zu erstellen, der die veränderten Preise und Leistungen berücksichtigt. 4. **Überarbeitung der HOAI-Honorare**: Die Honorare müssen gemäß den neuen Vertragsbedingungen und den Vorgaben der HOAI angepasst werden. Hierbei ist zu beachten, ob sich die Honorarsätze aufgrund von Änderungen in der Leistungsbeschreibung oder der Baukosten ändern. 5. **Dokumentation**: Alle Änderungen sollten dokumentiert werden, um Transparenz zu gewährleisten und um im Falle von Nachfragen oder Prüfungen nachvollziehbar zu sein. 6. **Abstimmung mit den Beteiligten**: Es ist wichtig, die Fortschreibungen mit allen relevanten Projektbeteiligten, wie Bauherren und Fachplanern, abzustimmen, um sicherzustellen, dass alle auf dem gleichen Stand sind. Diese Schritte helfen, die Ausführungsunterlagen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und die rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen zu wahren.
Bei einer freihändigen Vergabe im öffentlichen Beschaffungswesen gibt es keine festgelegte Mindestanzahl an einzuholenden Angeboten. Es wird jedoch empfohlen, mindestens drei Angebote einzuh... [mehr]
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt es klare Unterscheidungen zwischen "Dritten" und "an der Planung fachlich Beteiligten": 1. **Dritte**: - D... [mehr]
Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich das "Analysieren der Grundlagen" bei Ingenieurbauwerken auf die erste Leistungsphase (Grundlagenermittlung... [mehr]
Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich das "Analysieren der Grundlagen" in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) bei Ingenieurbauwerken auf die syste... [mehr]
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich die Leistungsphase 2 auf die "Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)". In dieser Phase werden die Zielvo... [mehr]
Ja, die Analyse der Konfliktstellen zwischen Kanalbau und Versorgungsleitungen kann als Grundleistung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) betrachtet werden. Insbesondere... [mehr]
Ein Nachtrag für Sonderleistungen im Rahmen von Wartungsverträgen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI sollte klar und präzise formuliert sein. Hier sind di... [mehr]
Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nicht verpflichtet, seinen Vertrag über den ursprünglich ver... [mehr]
Das Honorar von Architekten nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der Urfassung von 1977 wurde auf der Grundlage verschiedener Faktoren berechnet. Die wichtigsten Aspek... [mehr]
Auf eine Losvergabe kann bei der Beschaffung verzichtet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese können je nach nationalem Vergaberecht variieren, aber allgemein sind folge... [mehr]