In Rheinland-Pfalz (RLP) können Beamte in der Regel befördert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel: 1. **Dienstzeit**: Oft ist eine besti... [mehr]
In Rheinland-Pfalz (RLP) können Beamte in der Regel befördert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel: 1. **Dienstzeit**: Oft ist eine besti... [mehr]
Ja, Beamte können kommissarisch auf einen höherwertigen Dienstposten eingesetzt werden. Die Dauer eines solchen kommissarischen Einsatzes ist jedoch in der Regel begrenzt und variiert je nac... [mehr]
In Bayern können Beamte grundsätzlich nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand treten, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. Die Anrechnung der Studienzeit auf die Dienstzeit ist mö... [mehr]