Muss die Behörde vorgelegte Originale für ihre Akten beglaubigen?

Antwort

Ja, in der Regel müssen Behörden vorgelegte Originale für ihre Akten beglaubigen, wenn sie Kopien davon anfertigen und diese in ihren Akten aufbewahren möchten. Die Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt Dies dient der Rechtssicherheit und der Vermeidung von Fälschungen. Es ist jedoch ratsam, sich bei der jeweiligen Behörde nach den genauen Anforderungen und Verfahren zu erkundigen, da diese variieren können.

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