Wer erbt, wenn ein Bruder verstirbt und zwei Schwestern sowie viele Nichten und Neffen hinterlässt?

Antwort

In Deutschland richtet sich die Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht vor, dass die Erben in Ordnungen eingeteilt werden: 1. Ordnung: Kinder des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (also Enkel, Urenkel usw.). 2. Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (also Geschwister des Verstorbenen, Nichten und Neffen usw.). 3. Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge. Wenn der Verstorbene keine Kinder hinterlassen hat, erben die Erben der 2. Ordnung. Das bedeutet, dass die Schwestern des Verstorbenen erbberechtigt sind. Nichten und Neffen erben nur, wenn ihre Eltern (also die Geschwister des Verstorbenen) bereits verstorben sind. In diesem Fall treten sie an die Stelle ihrer verstorbenen Eltern. Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Erklärung ist und individuelle Umstände sowie regionale Unterschiede (z.B. in anderen Ländern) die Erbfolge beeinflussen können. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt für Erbrecht konsultiert werden.

Kategorie: Erbrecht Tags: Erbe Schwester Nichte
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