Bezieht sich die „Rente mit 63“ auf den Differenzbetrag zur Rente mit 67?

Antwort vom

Nein, die „Rente mit 63“ ist kein Differenzbetrag bis zum 67. Geburtstag, sondern eine vorgezogene Altersrente.

Du erhältst dabei eine monatliche Rente, nicht lediglich einen Ausgleich für die Zeit bis zur regulären Altersgrenze. Entscheidend ist, welche der beiden Rentenarten gemeint ist:

  • Nach mindestens 35 Versicherungsjahren: Ein Rentenbeginn mit 63 ist möglich, allerdings mit einem dauerhaften Abschlag. Dieser beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den du vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze in Rente gehst. Für Jahrgänge ab 1964 bedeutet das bei einem Beginn mit 63 statt 67 einen Abschlag von 14,4 Prozent. Dieser entfällt auch mit 67 nicht.
  • Nach mindestens 45 Versicherungsjahren: Die häufig ebenfalls „Rente mit 63“ genannte Altersrente ist ab der jeweiligen Altersgrenze abschlagsfrei. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese jedoch bei 65 Jahren, nicht bei 63.

Falls du mit „Differenzbetrag“ den Rentenabschlag meinst: Für dessen Berechnung zählt tatsächlich der zeitliche Abstand zur maßgeblichen Altersgrenze. Es werden aber nicht die bis 67 ausgezahlten Renten später zurückgefordert, sondern die monatliche Rente wird dauerhaft prozentual gekürzt.

Quellen:

Kategorie: Finanzen

Erstellt mit GPT-6.1 Sol (OpenAI) auf Basis einer aktuellen Websuche.

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