§ 52 der Abgabenordnung (AO) regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung von steuerbegünstigten Zwecken. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: 1. **Gemeinnützigkeit**: Die T&au... [mehr]
§ 52 der Abgabenordnung (AO) regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung von steuerbegünstigten Zwecken. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: 1. **Gemeinnützigkeit**: Die T&au... [mehr]
Die Verjährung in den §§ 169 bis 171 und §§ 228 bis 233 der Abgabenordnung (AO) regelt, wie lange Ansprüche des Finanzamts auf Steuerforderungen und die damit verbundenen... [mehr]
§ 224 der Abgabenordnung (AO) regelt den Leistungsort und den Tag der Zahlung im Zusammenhang mit steuerlichen Verpflichtungen. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst: 1. **Leistungso... [mehr]
Stundungen nach der Abgabenordnung (AO) beziehen sich auf die Möglichkeit, die Zahlung von Steuern zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Här... [mehr]
Ein Steuerbescheid kann nach § 165 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) teilweise vorläufig sein, solange die Ungewissheit, die zur Vorläufigkeit geführt hat, besteht.... [mehr]
§ 172 der Abgabenordnung (AO) wird angewendet, wenn es um die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden geht. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Steuerbe... [mehr]