Die Abnahmefiktion ist ein Begriff aus dem deutschen Werkvertragsrecht, der in § 640 Abs. 2 BGB geregelt ist. Sie besagt, dass ein Werk als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht i... [mehr]
Die Abnahmefiktion ist ein Begriff aus dem deutschen Werkvertragsrecht, der in § 640 Abs. 2 BGB geregelt ist. Sie besagt, dass ein Werk als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht i... [mehr]