Ab einer Absturzhöhe von 2 Metern sind an exponierten Arbeitsplätzen Absturzsicherungen durch Seitenschutz bzw. Absperrungen vorzusehen. Dies ist in der Regel in den Arbeitsschutzvorschrifte... [mehr]
Ab einer Absturzhöhe von 2 Metern sind an exponierten Arbeitsplätzen Absturzsicherungen durch Seitenschutz bzw. Absperrungen vorzusehen. Dies ist in der Regel in den Arbeitsschutzvorschrifte... [mehr]