Ein Ehegatte erbt allein, wenn keine anderen gesetzlichen Erben der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind. Das bedeutet, es gibt keine Kinder, Enkelkinder (erste Ordnung) oder Eltern, Geschwister... [mehr]
Ein Ehegatte erbt allein, wenn keine anderen gesetzlichen Erben der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind. Das bedeutet, es gibt keine Kinder, Enkelkinder (erste Ordnung) oder Eltern, Geschwister... [mehr]