Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörden, den Sachverhalt von Amts wegen umfassend zu ermitteln. Dies bedeutet, dass sie alle relevanten Informationen und Beweise sammeln müsse... [mehr]
Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörden, den Sachverhalt von Amts wegen umfassend zu ermitteln. Dies bedeutet, dass sie alle relevanten Informationen und Beweise sammeln müsse... [mehr]