In Deutschland besteht vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich keine Anwaltspflicht der ersten Instanz. Das bedeutet, dass du dich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten kannst. Allerding... [mehr]
In Deutschland besteht vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich keine Anwaltspflicht der ersten Instanz. Das bedeutet, dass du dich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten kannst. Allerding... [mehr]