Bei geleisteten Anzahlungen ergibt sich die umsatzsteuerrechtliche Besonderheit, dass die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Anzahlung fällig wird und nicht erst bei der endgültigen Lief... [mehr]
Bei geleisteten Anzahlungen ergibt sich die umsatzsteuerrechtliche Besonderheit, dass die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Anzahlung fällig wird und nicht erst bei der endgültigen Lief... [mehr]