Ja, die Formulierung "Ausnahmegenehmigung liegt vor" ist korrekt. Sie bedeutet, dass eine Genehmigung erteilt wurde, die von den üblichen Regelungen oder Vorschriften abweicht.
Ja, die Formulierung "Ausnahmegenehmigung liegt vor" ist korrekt. Sie bedeutet, dass eine Genehmigung erteilt wurde, die von den üblichen Regelungen oder Vorschriften abweicht.
In Niedersachsen müssen beim Homeschooling bestimmte Regeln beachtet werden. Grundsätzlich ist der Schulbesuch Pflicht, jedoch können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnah... [mehr]
Du könntest formulieren: "Aufgrund der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wird den spezifischen Intentionen in diesem Kontext weiterhin Rechnung getragen." Diese Formulierung ve... [mehr]
Ein Bescheid für eine Ausnahmegenehmigung ist ein offizielles Dokument, das von einer zuständigen Behörde ausgestellt wird und eine Abweichung von den üblichen gesetzlichen oder be... [mehr]