In Österreich dürfen jugendliche Lehrlinge, also Personen unter 18 Jahren, gemäß dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) grundsätzlich nicht vor 6 Uhr m... [mehr]
In Österreich dürfen jugendliche Lehrlinge, also Personen unter 18 Jahren, gemäß dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) grundsätzlich nicht vor 6 Uhr m... [mehr]
In Deutschland dürfen minderjährige Auszubildende gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) grundsätzlich nicht vor 6 Uhr morgens arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen f&uu... [mehr]