Nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gelten für ein Paar, das nicht verheiratet ist und mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt, bestimmte Regelungen. Diese Konstellation wird als Bedarfsgemeins... [mehr]
Nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gelten für ein Paar, das nicht verheiratet ist und mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt, bestimmte Regelungen. Diese Konstellation wird als Bedarfsgemeins... [mehr]
Ja, zwei Erwachsene können eine Bedarfsgemeinschaft bilden, auch wenn nur einer von ihnen ein Einkommen hat. In Deutschland wird eine Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB... [mehr]
Nein, Großeltern und Enkelkinder bilden in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB II). Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel Ehegatten, eingetragene Leb... [mehr]
Ja, das Lehrlingsgehalt von Kindern, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird in der Regel auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angerechnet. Dabei gibt es jedoch bestimmte Frei... [mehr]