Für verbundene Unternehmen sind insbesondere die folgenden Sekundärrechtsakte der Europäischen hinsichtlich der Höhe der Beihilfengewährung relevant: 1. **Verordnung (EU) Nr.... [mehr]
Für verbundene Unternehmen sind insbesondere die folgenden Sekundärrechtsakte der Europäischen hinsichtlich der Höhe der Beihilfengewährung relevant: 1. **Verordnung (EU) Nr.... [mehr]