In der Behördensprache bedeutet "zu besorgen" in der Regel, etwas beschafft, organisiert oder erledigt werden muss. Es wird oft verwendet, um anzuzeigen, dass eine bestimmte Handlung od... [mehr]
In der Behördensprache bedeutet "zu besorgen" in der Regel, etwas beschafft, organisiert oder erledigt werden muss. Es wird oft verwendet, um anzuzeigen, dass eine bestimmte Handlung od... [mehr]
Der Begriff "zu besorgen" in § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezieht sich auf die Möglichkeit, dass jemand durch die unbefugte Verwendung eines Namens in seinen Rechte... [mehr]