Ja, der Notwehrexzess kann unter bestimmten Umständen als Entschuldigungsgrund anerkannt werden. Im deutschen Strafrecht ist dies in § 33 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dort hei&szli... [mehr]
Ja, der Notwehrexzess kann unter bestimmten Umständen als Entschuldigungsgrund anerkannt werden. Im deutschen Strafrecht ist dies in § 33 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dort hei&szli... [mehr]