Den Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung kann jeder Miterbe stellen. Voraussetzung ist, dass eine Erbengemeinschaft und eine einvernehmliche Teilung des Nachlasses nicht... [mehr]
Den Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung kann jeder Miterbe stellen. Voraussetzung ist, dass eine Erbengemeinschaft und eine einvernehmliche Teilung des Nachlasses nicht... [mehr]
Eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung läuft in der Regel wie folgt ab: 1. **Antragstellung**: Ein Miterbe stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Teilun... [mehr]