Adolf Hitler wurde am 30. Januar 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Bundeskanzler ernannt.
Adolf Hitler wurde am 30. Januar 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Bundeskanzler ernannt.
Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler fand am 30. Januar 1933 statt. Nach den Reichstagswahlen im September 1930 und im Juli 1932, bei denen die NSDAP stark zulegte, war die politische Lage in... [mehr]
Die Ernennung von Kommissionsministern gehört zur Exekutive. In der Europäischen Union beispielsweise werden die Mitglieder der Europäischen Kommission von den Regierungen der Mitglieds... [mehr]
Nein, der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 ging keine Wahl voraus. Hitler wurde von Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannt. Die Ernennung erfolgte nach einer Reih... [mehr]
In Deutschland sieht das Grundgesetz vor, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler ernennt. Sollte der Bundespräsident sich weigern, den vom Bundestag gewählten Kanzler zu ernennen, w... [mehr]
Adolf Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt, hauptsächlich aufgrund einer Kombination aus politischen Intrigen, wirtschaftlicher Instabilität und dem Versagen der Weimare... [mehr]
Die Ernennung Friedrich Eberts zum Reichskanzler durch Prinz Max von Baden am 9. November 1918 war rechtlich umstritten. Max von Baden handelte in einer revolutionären Situation, in der die tradi... [mehr]