Die §§ 74 und 74a des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation. Allgemein kommen dab... [mehr]
Die §§ 74 und 74a des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation. Allgemein kommen dab... [mehr]