Das Verbot der Folter ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 104 Absatz 1 verankert. Artikel 1 Absatz 1 schützt die Menschenwürde, und Artikel 10... [mehr]
Das Verbot der Folter ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 104 Absatz 1 verankert. Artikel 1 Absatz 1 schützt die Menschenwürde, und Artikel 10... [mehr]