Die Verwendung des Schildes "Forstverwaltung" in Sachsen wird durch das Sächsische Waldgesetz (SächsWaldG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Forstwirt... [mehr]
Die Verwendung des Schildes "Forstverwaltung" in Sachsen wird durch das Sächsische Waldgesetz (SächsWaldG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Forstwirt... [mehr]
Das Schild "Forstverwaltung" in Sachsen darf in der Regel von den zuständigen Forstbehörden und deren Mitarbeitern verwendet werden. Dazu gehören die Landesforstverwaltung sow... [mehr]
Das Schild "Forstverwaltung" darf in der Regel von Behörden und Institutionen verwendet werden, die für die Verwaltung und Pflege von Wäldern und Forstflächen zustän... [mehr]