Die Gesamtgläubigerschaft und die Mitgläubigerschaft sind zwei verschiedene Formen der Gläubigermehrheit im deutschen Schuldrecht, die sich in ihren Rechten und Pflichten unterscheiden.... [mehr]
Die Gesamtgläubigerschaft und die Mitgläubigerschaft sind zwei verschiedene Formen der Gläubigermehrheit im deutschen Schuldrecht, die sich in ihren Rechten und Pflichten unterscheiden.... [mehr]