Ja, der Gewinnvortrag ist der im Vorjahr erwirtschaftete Gewinn, der weder in die Gewinnrücklagen eingestellt noch ausgeschüttet wurde. Er wird in die Bilanz des Folgejahres übernommen... [mehr]
Ja, der Gewinnvortrag ist der im Vorjahr erwirtschaftete Gewinn, der weder in die Gewinnrücklagen eingestellt noch ausgeschüttet wurde. Er wird in die Bilanz des Folgejahres übernommen... [mehr]