Nein, der Ehemann muss nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen werden, wenn er nicht selbst Miteigentümer der Immobilie ist. In einer Gütergemeinschaft bleibt das Eigentum an Immobil... [mehr]
Nein, der Ehemann muss nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen werden, wenn er nicht selbst Miteigentümer der Immobilie ist. In einer Gütergemeinschaft bleibt das Eigentum an Immobil... [mehr]
Der Paragraph zur Gütergemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in den §§ 1415 bis 1518 BGB. Diese Paragraphen regeln die verschiedenen Aspekte der Gütergemeinschaf... [mehr]
Die Gesetze zur Gütergemeinschaft findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1415 bis 1518. Hier ist der Link zum BGB: [BGB - Bürgerliches Gesetzbuch](https://www.g... [mehr]