Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt grundsätzlich für öffentliche Aufträge und Vergaben. Für private Vergaben ist das GWB nicht direkt anwendbar, da es... [mehr]
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt grundsätzlich für öffentliche Aufträge und Vergaben. Für private Vergaben ist das GWB nicht direkt anwendbar, da es... [mehr]
Die abweichende Legalausnahme gemäß § 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermöglicht es, von den allgemeinen Wettbewerbsregeln abzuweichen, wenn bestimmte Vo... [mehr]
Das grundsätzliche Kartellverbot gemäß § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb... [mehr]