Sie hat ihre psychische Situation in Bezug auf die Handverletzung und die damit verbundene Unfähigkeit, ihren erlernten Beruf als Floristin auszuüben, akzeptiert.
Sie hat ihre psychische Situation in Bezug auf die Handverletzung und die damit verbundene Unfähigkeit, ihren erlernten Beruf als Floristin auszuüben, akzeptiert.
Die Unfallversicherte hat ihre psychische Situation in Bezug auf die Handverletzung akzeptiert und sich erfolgreich in eine neue berufliche Tätigkeit eingearbeitet. Sie hat die Herausforderungen,... [mehr]