In Baden-Württemberg müssen Haushaltsreste in der Regel nach fünf Jahren aufgelöst werden. Dies ist im Kommunalrecht des Landes geregelt. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die nic... [mehr]
In Baden-Württemberg müssen Haushaltsreste in der Regel nach fünf Jahren aufgelöst werden. Dies ist im Kommunalrecht des Landes geregelt. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die nic... [mehr]
Haushaltsreste müssen in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren aufgelöst werden. Dies ist in den meisten Kommunen und nach den Vorschriften der Haushaltsordnung geregelt. Es kann jedoch... [mehr]