Ja, im Kassenarztrecht gibt es speziellere Regelungen gegenüber § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Eine wichtige spezielle Regelung findet sich in § 45 des Sozialgesetzbuch... [mehr]
Ja, im Kassenarztrecht gibt es speziellere Regelungen gegenüber § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Eine wichtige spezielle Regelung findet sich in § 45 des Sozialgesetzbuch... [mehr]
Ja, § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts regelt, gilt grundsätzlich auch im Kassenarztrecht. Das Kassenarztrecht ist ei... [mehr]
Ja, § 45 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) gilt auch im Kassenarztrecht. Dieser Paragraph regelt die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts. Das bedeutet, das... [mehr]