Im Prozesskostenhilfeverfahren hat der Antragsgegner grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenersatz, da Prozesskostenhilfe dazu dient, die Kosten für denjenigen zu decken, der finanziell nic... [mehr]
Im Prozesskostenhilfeverfahren hat der Antragsgegner grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenersatz, da Prozesskostenhilfe dazu dient, die Kosten für denjenigen zu decken, der finanziell nic... [mehr]