Ja, das Lehrlingsgehalt von Kindern, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird in der Regel auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angerechnet. Dabei gibt es jedoch bestimmte Frei... [mehr]
Ja, das Lehrlingsgehalt von Kindern, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird in der Regel auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angerechnet. Dabei gibt es jedoch bestimmte Frei... [mehr]