In der Regel ist der Vermieter für die Beseitigung von Mäuseplagen, da es sich um einen Mangel der Mietsache handelt. Der Mieter muss jedoch in bestimmten Fällen für die Kosten auf... [mehr]
In der Regel ist der Vermieter für die Beseitigung von Mäuseplagen, da es sich um einen Mangel der Mietsache handelt. Der Mieter muss jedoch in bestimmten Fällen für die Kosten auf... [mehr]