Nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB kann Mitbesitzer einer Sache unter bestimmten die Herausgabe der Sache verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er ein Recht auf die Sache hat. In der Regel ist dies... [mehr]
Nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB kann Mitbesitzer einer Sache unter bestimmten die Herausgabe der Sache verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er ein Recht auf die Sache hat. In der Regel ist dies... [mehr]
Ja, der Mitbesitzer kann die Herausgabe der Sache nach § 861 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verlangen, wenn er im Besitz der Sache ist und die Sache unrechtmäßig von einem a... [mehr]