Ja, um ein Mitgänger-Flurförderzeug zu benutzen, benötigt man in der Regel eine Beauftragung durch den Arbeitgeber. Diese Beauftragung stellt sicher, dass der Bediener ausreichend gesch... [mehr]
Ja, um ein Mitgänger-Flurförderzeug zu benutzen, benötigt man in der Regel eine Beauftragung durch den Arbeitgeber. Diese Beauftragung stellt sicher, dass der Bediener ausreichend gesch... [mehr]