§ 241 Abs. 2 BGB regelt die Nebenpflichten aus einem Schuldverhältnis, wozu auch Arbeitsverträge gehören. In diesem Kontext verpflichtet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, nicht nur... [mehr]
§ 241 Abs. 2 BGB regelt die Nebenpflichten aus einem Schuldverhältnis, wozu auch Arbeitsverträge gehören. In diesem Kontext verpflichtet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, nicht nur... [mehr]
§ 241 I BGB regelt die Hauptleistungspflichten, die die wesentlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien darstellen. Diese Pflichten sind die zentralen Leistungen, die im Rahmen eines Vertrages... [mehr]