Ein Partyservice fällt in der Regel unter ein normales Gewerbe und nicht unter ein Reisegewerbe. Ein Reisegewerbe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Dienstleistungen oder Waren außerhalb... [mehr]
Ein Partyservice fällt in der Regel unter ein normales Gewerbe und nicht unter ein Reisegewerbe. Ein Reisegewerbe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Dienstleistungen oder Waren außerhalb... [mehr]
Ein Partyservice kann unter bestimmten Umständen als Reisegewerbe ausgeübt werden. In Deutschland ist ein Reisegewerbe ein Gewerbe, das außerhalb einer festen Betriebsstätte ausge... [mehr]