Eine Unterschrift gilt im Rechtssinn als eine ausdrückliche Annahme. Durch die Unterschrift wird eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Unterzeichner den Inhalt des... [mehr]
Eine Unterschrift gilt im Rechtssinn als eine ausdrückliche Annahme. Durch die Unterschrift wird eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Unterzeichner den Inhalt des... [mehr]