Ja, während eines Ruhenszeitraums, wie zum Beispiel bei einer Sperrzeit oder einer Ruhezeit nach einer Kündigung, werden von der Bundesagentur für Arbeit keine Beiträge zur Kranken... [mehr]
Ja, während eines Ruhenszeitraums, wie zum Beispiel bei einer Sperrzeit oder einer Ruhezeit nach einer Kündigung, werden von der Bundesagentur für Arbeit keine Beiträge zur Kranken... [mehr]