Im Sozialverwaltungsrecht haben Bürger:innen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten, um ihre Rechte durchzusetzen oder sich gegen Entscheidungen der Sozialbehörden zu wehren. Hier sind... [mehr]
Im Sozialverwaltungsrecht haben Bürger:innen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten, um ihre Rechte durchzusetzen oder sich gegen Entscheidungen der Sozialbehörden zu wehren. Hier sind... [mehr]
Die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ für das behördliche Sozialverwaltungsverfahren ist in § 27 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt.