§ 127 Abs. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die vorläufige Festnahme durch jedermann. Die Voraussetzungen dafür sind: 1. **Auf frischer Tat betroffen oder verf... [mehr]
§ 127 Abs. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die vorläufige Festnahme durch jedermann. Die Voraussetzungen dafür sind: 1. **Auf frischer Tat betroffen oder verf... [mehr]