Die Tänzerabfindung von der Bayerischen Versorgungskammer muss in der Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) angegeben werden. Dort trägst d... [mehr]
Die Tänzerabfindung von der Bayerischen Versorgungskammer muss in der Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) angegeben werden. Dort trägst d... [mehr]