Ja, bei einem Wohn-Riester-Vertrag ist eine Teilauszahlung möglich. Diese kann beispielsweise für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden.... [mehr]
Ja, bei einem Wohn-Riester-Vertrag ist eine Teilauszahlung möglich. Diese kann beispielsweise für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden.... [mehr]