Ja, in der Regel hat der Psychotherapeut ein Anrecht auf sein Honorar für die bereits abgehaltenen Sitzungen, auch wenn der Patient die Therapie abbricht. Dies hängt jedoch von den vertragli... [mehr]
Ja, in der Regel hat der Psychotherapeut ein Anrecht auf sein Honorar für die bereits abgehaltenen Sitzungen, auch wenn der Patient die Therapie abbricht. Dies hängt jedoch von den vertragli... [mehr]