Ja, unbestimmte Rechtsbegriffe wie "geeignet" und "notwendig" sind Tatbestandsmerkmale (TBM) und nicht Rechtsfolgen (RF). Sie dienen dazu, den Sachverhalt zu konkretisieren und zu... [mehr]
Ja, unbestimmte Rechtsbegriffe wie "geeignet" und "notwendig" sind Tatbestandsmerkmale (TBM) und nicht Rechtsfolgen (RF). Sie dienen dazu, den Sachverhalt zu konkretisieren und zu... [mehr]