In Deutschland dürfen nur bestimmte Stellen Beglaubigungen vornehmen. Dazu gehören in der Regel: 1. Notare 2. Behörden, die das Originaldokument ausgestellt haben 3. Gemeindeverwaltung... [mehr]
In Deutschland dürfen nur bestimmte Stellen Beglaubigungen vornehmen. Dazu gehören in der Regel: 1. Notare 2. Behörden, die das Originaldokument ausgestellt haben 3. Gemeindeverwaltung... [mehr]