Die Strafe für Urkundenunterdrückung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 274 geregelt. Danach wird Urkundenunterdrückung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder m... [mehr]
Die Strafe für Urkundenunterdrückung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 274 geregelt. Danach wird Urkundenunterdrückung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder m... [mehr]