Die Vermögensgrenze beim Bürgergeld (ehemals Hart IV) in Deutschland liegt bei 40.000 Euro für eine alleinstehende Person. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erh&ou... [mehr]
Die Vermögensgrenze beim Bürgergeld (ehemals Hart IV) in Deutschland liegt bei 40.000 Euro für eine alleinstehende Person. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erh&ou... [mehr]