§ 335 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil. Der genaue Wortlaut des Paragraphen lautet: "§ 335 Voraussetzungen für ein Vers&... [mehr]
§ 335 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil. Der genaue Wortlaut des Paragraphen lautet: "§ 335 Voraussetzungen für ein Vers&... [mehr]
Ein Versäumnisurteil ist ein Urteil, das ergeht, wenn eine Partei im Zivilprozess nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint oder sich nicht rechtzeitig äußert. Es wird zugunsten... [mehr]